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Jugendliche ab 14 Jahren können unter Vorlage einer schriftlichen Einver- ständniserklärung der Erziehungsberechtigten mit Tierheimhunden Spazieren gehen. Für sie gelten dieselben Regeln, wie auch für volljährige Gassi-Gänger:
- Hunde niemals ableinen.
- Mit demHund nicht Fahrrad / Inline Skates fahren.
- Den Hund nicht im Auto mitnehmen.
- Nicht auf Friedhöfe oder in die Innenstadt gehen.
- Den Hund nicht zu anderen Hunden lassen.
- Den Hund an kurzer Leine an Radfahrern und Fußgängern vorbei führen.
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