Sie machen sich Gedanken darüber, was aus Ihrem Haustier wird, wenn Sie eines Tages nicht mehr da sind um es zu umsorgen?
Tiere haben in Deutschland kein Erbrecht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Zukunft des geliebten Hausgenossen über ein Vermächtnis zu sichern. Es können Personen oder auch gemeinnützige Organisationen wie der Tierschutzverein Minden und Umgebung e.V., mit der Auflage, für die bestmögliche Unterbringung und Pflege des Tieres Sorge zu tragen, als Erben eingesetzt werden.
Auch wenn es nicht darum geht, die Zukunft Ihres Haustieres zu sichern, sondern Sie mit Ihrem Vermögen “nur” den Tierschutzgedanken unterstützen und fördern möchten können Sie den Tierschutzverein in Ihrem Testament bedenken.
Aufgrund der vom Finanzamt anerkannten Gemeinnützigkeit ist der Tierschutzverein Minden und Umgebung e.V. von der Erbschaftssteuer befreit.
Bei der Abfassung eines Testamentes oder eines Vermächtnisses gibt es jedoch einiges zu beachten. Basis-Informationen hierzu enthält die Erbschaftsbroschüre “Wie kann ich Tieren helfen?” des Deutschen Tierschutzbundes die Sie dort direkt anfordern können. Anhand von Beispielen wird versucht, die juristischen Vorgaben für jedermann verständlich darzustellen. Inhalte sind unter anderem, was grundsätzlich zu beachten ist, wie man ein Testament abfasst, welche Inhalte es haben kann und wo es aufbewahrt werden sollte.
Für weitergehende Informationen müssen wir Sie leider an eine Rechtsanwalt bzw. Notar Ihres Vertrauens verweisen, da wir auf diesem Gebiet Laien sind und nicht rechtsberatend tätig werden können und dürfen.